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BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher Änderungen und Ergänzungen; Aufhebung oder Änderung der Erbeinsetzung; Anteilige gesetzliche Erbfolge hinsichtlich des nach Testamentserrichtung eingetretenen Vermögenserwerbs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - 2 VI 115/83
- LG Nürnberg-Fürth, 09.10.1985 - 13 T 1791/84
- BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 835
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f.).Das setzt aber voraus, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246/249 f.; 86, 41/46).
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Die Auslegung selbst ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (BGHZ 80, 246/249).Das setzt aber voraus, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246/249 f.; 86, 41/46).
- BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73
Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit …
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem das Testament niedergeschrieben ist, müssen nicht gesondert unterzeichnet sein, wenn erwiesen ist, daß sie nach der Auffassung des Erblassers durch die auf dem Testament befindliche Unterschrift gedeckt sein sollten, und wenn das äußere Erscheinungsbild der Urkunde dem nicht entgegensteht (BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1974, 440/442).Unter den Umständen des vorliegenden Falles durfte das Landgericht die von der Erblasserin unterhalb ihrer Unterschrift gesetzte "Richtigstellung" deshalb als von der Unterschrift gedeckt ansehen, weil der letzte Satz des ursprünglichen Testamentstextes nach den von der Erblasserin vorgenommenen Streichungen ohne den Berichtigungstext unvollständig und unverständlich wäre (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLG FamRZ 1985, 537; Senatsbeschluß vom 25.03.1980 - BReg. 1 Z 81/79 S. 15 f.).
- BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f.).Den bei der Auslegung eines Testaments grundsätzlich zu berücksichtigenden (BayObLGZ 1982, 159/164 m.Nachw.) Äußerungen der Erblasserin über ihre Erbfolge brauchte das Landgericht schon deshalb keine entscheidende Bedeutung beizumessen, weil diese Äußerungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen und Beweiserhebungen widersprüchlich sind und die Erblasserin etwaige anderweite Überlegungen, die sie gelegentlich Hinsichtlich der Erbfolge geäußert haben mag, nicht formgerecht verwirklicht hat.
- BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem das Testament niedergeschrieben ist, müssen nicht gesondert unterzeichnet sein, wenn erwiesen ist, daß sie nach der Auffassung des Erblassers durch die auf dem Testament befindliche Unterschrift gedeckt sein sollten, und wenn das äußere Erscheinungsbild der Urkunde dem nicht entgegensteht (BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1974, 440/442).Würde man allerdings der Ansicht des Beteiligten zu 1 folgen, die Erblasserin habe mit der "Richtigstellung", die sie nach ihrer die Testamentsurkunde abschließende Unterschrift angebracht hat, nicht nur eine Erläuterung, Ergänzung oder zusätzliche Verfügung (Vermächtnis) treffen, sondern die ursprünglich klare und eindeutige Einsetzung der Beteiligten zu 2 bis 5 zu Universalerben aufheben und nunmehr ihren Bruder K. als Alleinerben einsetzen wollen, so könnte es allerdings fraglich sein, ob dieser Widerruf ( §§ 2254, 2255 BGB ) ohne besondere Unterzeichnung der Testamentsänderung wirksam wäre (vgl. BayObLGZ 1974, 440/442 m.Nachw., Senatsbeschluß vom 25.03.1980 - w.o.).
- BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Denn eine Erbeinsetzung wird grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, daß dem Erblasser nach der Testamentserrichtung weiteres erhebliches Vermögen anfällt (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG Rpfleger 1980, 430 und FamRZ 1983, 836 LS; KG NJW 1971, 1992/1993;… Soergel RdNr. 8, BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 8, Palandt BGB 44. Aufl. Anm. 1 a.E., je zu § 2087 BGB ; Bartz NJW 1972, 1170/1176). - BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f.). - RG, 16.10.1911 - IV 594/10
Anfechtbarkeit gemeinschaftlicher Testamente.
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Letztlich könnte auch noch der Umstand, daß die Erblasserin das in einem ihrer Sparbücher aufgefundene Testament, in welchem sie nach wie vor der Richtigstellung vom 25.07.1970 die Beteiligten zu 3 bis 5 als Universalerben bezeichnet hatte, bis zu ihrem Tode nicht widerrufen, geändert oder erneut richtiggestellt hat, dafür sprechen, daß sie es trotz des Vermögenszuwachses bei der von ihr getroffenen Erbeinsetzung belassen wollte (vgl. RGZ 77, 165/170; BayObLGZ 1971, 147/150; Senatsbeschluß vom 25.04.1983 - BReg. 1 Z 94/82 S. 12). - BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f.). - BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
Auszug aus BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Nur in diesem Rahmen unterliegt sie der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGH LM Nr. 1 zu § 133 [B] BGB ; BayObLGZ 1976, 69/75; 1982, 331/337). - BayObLG, 02.03.1982 - BReg. 1 Z 129/81
- BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16
Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …
Wie die Rechtsbeschwerdeerwiderung zutreffend hervorhebt, kommt es bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten zählen, zu tilgen hat und ob der Bedachte unmittelbare Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (BayObLG FamRZ 1986, 604, 605; FamRZ 1986, 835, 837;… MünchKomm-BGB/Rudy aaO Rn. 8;… Soergel/Loritz aaO § 2087 BGB Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu …
Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835). - OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18
Übergabe nur nach Abnahme und Zahlung: Klausel unwirksam!
Die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung und Feststellung des zugrundeliegenden Parteiwillens als solche ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters und ist nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und im Ergebnis auch sachlich überzeugend ist (BayObLGZ 1966, 390/394, BayObLG FamRZ 1986, 835/836, BGHZ 80, 246/249;… Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 133 Rn 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164103, NJW 2004, 2751).
- OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22
Alleinerbeneinsetzung bei Bezeichnung als Erbe hinsichtlich einzelner …
Bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, kommt es wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass zu regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten gehören (§ 1968 BGB), zu tilgen hat, sowie darauf, ob der Bedachte unmittelbar Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (BayObLG, FamRZ 1986, 835, 837).Deshalb widerspricht es nicht der Lebenserfahrung, ein zusätzliches Anzeichen für die Erbeinsetzung einer Person auch in der Tatsache zu erblicken, dass der Erblasser diese beauftragt hat, seine Bestattung zu besorgen (BayObLG, FamRZ 1986, 835, 837).
- OLG München, 25.09.2023 - 33 Wx 38/23
Zur Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den …
Für die Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist oder nicht, kommt es wesentlich darauf an, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass zu regeln und die Nachlassschulden zu tilgen hat, sowie darauf, ob der Bedachte unmittelbar Rechte am Nachlass erwerben soll (BayObLG, Beschluss vom 09.12.1985, BReg. 1 Z 90/85, FamRZ 1986, 835). - BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96
Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …
Hat der Erblasser bestimmt, daß eine im Testament bedachte Person für die Beerdigung und Grabpflege sorgen soll, so kann dieser Umstand zwar dafür sprechen, daß diese Person als Erbe eingesetzt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 835/837). - KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89
Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des …
Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, 835). - OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02
Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses; …
Bei der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt oder nicht, kommt dem Umstand, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass zu regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten gehören (§ 1968 BGB), zu tragen hat, erhebliche Bedeutung zu (BayOblG NJW-RR 1997, 517, 518; FamRZ 1986, 835, 837). - OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis …
Wichtiges Indiz hierfür ist, wer nach dem Erblasserwillen den Nachlass zu regeln und hierüber zu verfügen sowie die Nachlassschulden - insbesondere auch die Beerdigungskosten - zu tilgen hat (BayObLG FamRZ 86, 835). - BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes
- BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
- BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92
Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und …
- OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der …
- OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten
- BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …
- BayObLG, 10.04.1989 - 1a BReg Z 72/88
Weitere Beschwerde auf Einziehung eines erteilten Erbscheins; Erstreckung des …
- KG, 28.03.2017 - 6 W 97/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Formwirksamkeit eines auf zwei unverbundenen …
- BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93
Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …
- BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem …
- OLG München, 30.01.2020 - 28 U 3980/18
Leistungen, Berufung, Auslegung, Beschaffenheit, Verletzung, Technik, …
- BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe
- BayObLG, 09.03.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Berücksichtigung von Adoptivkindern als Erben
- BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89
Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung; …
- BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90
Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die …
- BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98
Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer …
- BayObLG, 15.03.1991 - BReg. 1a Z 33/90
Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft; Zweifel über Regelungen in einem …
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
- BayObLG, 26.06.1990 - BReg. 1a Z 43/89
Auslegungsbedürftigkeit testamentarischer Formulierungen; Auswirkungen der …
- BayObLG, 29.06.1994 - 1Z BR 125/93
Zulässigkeit der Beschwerde in Erbscheins-Einziehungsverfahren; Umfang der …
- BayObLG, 25.06.1990 - BReg. 1a Z 69/89
Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Erteilung eines Alleinerbscheins; Erteilung eines …
- BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1a Z 81/89
Auslegung eines Testaments; Fehlen der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers …
- BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92
Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen …
- BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91
Widerspruch zwischen den im Testament gebrauchten Formulierungen und dem Willen …
- BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines …
- BayObLG, 21.04.1988 - BReg. 1 Z 31/87
Auslegung eines Testaments; Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; …
- BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 12/91
Testamentsauslegung durch Richter der Tatsacheninstanzen; Voraussetzungen der …
- BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
Auslegung des Wortlautes eines Testamentes; Ermittlung des Erblasserwillens auf …
- BayObLG, 15.05.1991 - BReg. 1a Z 45/90
Eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung; Zweifel an …
- BayObLG, 10.03.1989 - BReg. 1a Z 79/88
Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Nur scheinbar eindeutige …